Der/die Mieter/in verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrs-Gesetzes (SVG) zu führen sowie es nicht Drittpersonen zu überlassen. Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr Führerausweisbesitz sind Bedingung. Bei Personentransporten besteht
1. Allgemeines
Der/die Mieter/in verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrs-Gesetzes (SVG) zu führen sowie es nicht Drittpersonen zu überlassen. Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr Führerausweisbesitz sind Bedingung. Bei Personentransporten besteht Gurtentragpflicht für alle Insassen. Benzin- und Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise inkl. MwSt. Bei Übernahme des Fahrzeugs wird eine Kaution hinterlegt. Die Bezahlung des Mietwagens erfolgt bei der Rückgabe. Das „Lieferwagen mieten Zürich“ ist ein Projekt der IRC Solutions GmbH sie unterliegt in allen Hinsichten der IRC Solution GmbH. Alle Kosten und weitere Massnahmen werden von der IRC Solutions GmbH verrechnet und beanstandet.
2. Ausweis
Der Mieter muss im Besitze eines rechtsgültigen Führerausweises sein. Dieser muss bei der Fahrzeugübernahme vorgewiesen werden.
3. Versicherung
Das Fahrzeug ist durch die IRC Solutions GmbH gegen Haftpflichtschäden versichert. Generell trägt der/die Mieter/in bei allen Schäden einen Selbstbehalt von CHF 1'000.00 (Haftpflicht) und CHF 4’000.00 (Kaskoschäden). Lenker/in unter 25 Jahre haben bei der Haftpflicht einen Selbstbehalt von CHF 1500.00. Bei grobfahrlässigen Schäden, verursacht durch falsche Handhabung, Befahren von unwegsamem Gelände, Trunkenheit und Nichtbeachten von Mindesthöhen und –breiten, bleibt der Mieter in jedem Fall für den ganzen Schadenbetrag haftbar. Bei Verursachung eines Unfalls, Haftpflicht- oder Kaskoschadens wird in jedem Fall der Selbstbehalt und der Bonusverlust in Rechnung gestellt. Unfälle oder Pannen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Vermieter/in verrechnet bei einem Schadensfall bis zu CHF 250.00 Bearbeitungsgebühren.
4. Zusatzversicherungen
Im Mietpreis inbegriffen ist Versicherung (Teilkasko und Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 4000.- Kasko und 1000.- Haftpflicht), sowie Pannendienst.
Mit der Zusatzversicherung Basic haben Sie Teilkasko und Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 3000.- Kasko und 1000.- Haftpflicht.
Mit der Zusatzversicherung Standard haben Sie Teilkasko und Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 2000.- Kasko und 1000.- Haftpflicht.
Mit der Zusatzversicherung Premium haben Sie Teilkasko und Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 800.- Kasko und 500.- Haftpflicht
Lenker/in unter 25 Jahre bleibt der Haftpflicht Selbstbehalt bei CHF 1500.00.
5. Kaution
Die obengenannte Kaution ist bei der Vertragsunterzeichnung als Kaution zu hinterlegen.
6. Kosten
Bei verspäteter Rückgabe des Mietwagens sind die im Vertrag festgelegten Preise zu beachten. Bei nicht abgeholtem Fahrzeug und Verspätete Stornierung (Stornierungsfrist 3 Tage vor mietbeginn) ist der ganze Betrag zu entrichten.
7. Bussen
Bussen infolge verkehrswidrigem Verhalten sind vom Mieter/von der Mieterin zu bezahlen. Bussgeldbescheide, die nach der Mietdauer an die IRC Solutions GmbH gelangen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) werden an den/die entsprechende/n Mieter/in weitergeleitet.
8. Rückreise
Sollte der/die Mieter/in die Rückreise nicht mit dem Mietwagen antreten können, hat er/sie die Kosten einer Heimreise selbst zu tragen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters fährt der Mieter/die Mieterin das Fahrzeug immer persönlich und bringt es auch persönlich zurück.
9. Zustand
Der/die Mieter/in kontrolliert vor Mietbeginn das Fahrzeug auf seinen Zustand und meldet Mängel unverzüglich. Er/sie verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und sauber in übernommenem Zustand zurückzugeben. Schäden müssen direkt bei Fahrzeugrückgabe in bar bezahlt werden (siehe auch „Versicherung“). Das Fahrzeug wird von der IRC Solutions GmbH immer mit gefülltem Tank übergeben. Der/die Mieter/in hat das Fahrzeug vor Rückgabe wieder aufzutanken. Nicht aufgetankte Fahrzeuge werden der Treibstoff mit CHF 0.50 pro KM + Mehraufwand in Rechnung gestellt.
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